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   BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52   

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BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52 (https://dejure.org/1952,3792)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1952 - 1 StR 7/52 (https://dejure.org/1952,3792)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 (https://dejure.org/1952,3792)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Schwurgericht dabei verkannt hat, dass schon die berechtigte Besorgnis der Befangenheit, vom Standpunkt des Angeklagten her gesehen, die Ablehnung rechtfertigt (§§ 74, 24 StPO, RGSt 58, 262; 72, 250).
  • RG, 08.07.1924 - I 309/24

    1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Schwurgericht dabei verkannt hat, dass schon die berechtigte Besorgnis der Befangenheit, vom Standpunkt des Angeklagten her gesehen, die Ablehnung rechtfertigt (§§ 74, 24 StPO, RGSt 58, 262; 72, 250).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Zutreffend hat die Strafkammer die Rechtsfrage, ob die von ihr als glaubhaft gemacht angesehenen Tatsachen bei dem Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. BGH NJW 1965, 2017, 2018), allein danach beurteilt, ob dieser bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, der Sachverständige werde bei Erstattung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH Urt. v. 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Mit Recht hat die Strafkammer deshalb das Ablehnungsgesuch allein daraufhin geprüft, ob der Angeklagte bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Prof. Dr. Biehl werde bei Erstellung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. auch BGH Urteile vom 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55]; 21, 334, 341) [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66].
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Einen anderen Standpunkt nimmt allerdings die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 13.5.1952 - 1 StR 7/52 - (teilweise abgedruckt bei Dallinger MDR 1952, 409) ein.
  • BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54

    Rechtsmittel

    Wenn es dort nämlich ausgeführt hat, daß keine vernünftigen Gründe vorlägen, an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu zweifeln, so gab es damit seiner Überzeugung Ausdruck, daß auch die Angeklagten keinen ernstlichen Anlaß zu der Besorgnis hatten, der Sachverständige werde ihnen gegenüber voreingenommen sein (vgl BGH 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952 - angeführt bei Dallinger a.a.O. -).
  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55

    Rechtsmittel

    Denn § 74 StPO erklärt nur die dafür geltenden sachlichen Gründe, nicht die Verfahrensvorschriften für entsprechend anwendbar (BGH 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952, angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 zu § 74 StPO; RGSt 25, 361 f; Recht 1910 Nr. 3872; LZ 1915 Sp 553; HRR 1940, 54).
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53

    Rechtsmittel

    Ob eine solche Besorgnis begründet ist, ist auch bei dem Sachverständigen und ebenso bei dem Dolmetscher vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu würdigen (RGSt 72, 250; BGH Urteile 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 und 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952); in dem Beschluss ist nicht klargestellt, dass die Strafkammer sich dessen bewusst war.
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 165/68

    Verurteilung wegen Meineids - Ablehnung eines Gutachters wegen Besorgnis der

    Die Frage, ob das hier in Bezug genommene Geschehen bei der Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründen könne, war allein danach zu beurteilen, ob diese bei vernünftiger Würdigung aller Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Prof. Dr. Ponsold werde bei Erstattung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH Urteil vom 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233) [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55].
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